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  Altersfreigabe
 
Altesbeschränkung  (USK)

Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) ist die verantwortliche Stelle in Deutschland für die Alterskennzeichnung von Computer- und Videospielen. Die USK vergibt die Einstufungen „ab 0 freigegeben“, „ab 6 freigegeben“, „ab 12 freigegeben“, „ab 16 freigegeben“ und „ab 18“. Diese Einstufungen sind im JuSchG 
§ 14 Abs. 2 festgeschrieben. Spiele ohne USK-Alterskennzeichnung dürfen wie ab 18 Jahren freigegebene Spiele nur an Erwachsene verkauft werden


Freigegeben ohne Altersbeschränkung gemäß §14 JuSchG

   Bei den Spielen ohne Altersbeschränkung handelt es sich um Spiele, die sich         sowohl  direkt an Kinder und Jugendliche als auch an Erwachsene als                   Käuferschicht richten. Darunter fallen familienfreundliche Spiele wie                     beispielsweise  Geschicklichkeits- und     Gesellschaftsspiele, Sportspiele,             Jump ’n Runs, aber auch alle Spielangebote an Jugendliche und Erwachsene,      die aus der  Sicht des Jugendschutzes keinerlei Beeinträchtigungen für                Kinder beinhalten (z. B. Simulationen, Management, klassische Adventures       und einige Rollenspiele, die von jüngeren Kindern noch gar nicht gespielt              werden können).





Freigegeben ab 6 Jahren gemäß § 14 JuSchG.


     Bei diesen Spielen handelt es sich überwiegend um familienfreundliche Spiele,     die bereits spannender und wettkampfbetonter    ausfallen dürfen                   (z. B. durch höhere Spielgeschwindigkeiten und komplexere Spielaufgaben),         wie Rennspiele („Racer“), Simulationen, Jump ’n Runs und Rollenspiele.
    Kinder von 6 bis 11 Jahren entwickeln die Fähigkeit zu differenzierter und           distanzierter Wahrnehmung medialer Darstellungen und Inhalte. Sie lernen          immer besser, zwischen Spielwelt und Wirklichkeit zu unterscheiden,                   erwerben erste differenzierte Medienerfahrungen und sind in der Lage,             dosierte Spannungsmomente und durch Pausen gemilderten Handlungsdruck      zu verkraften .




Freigegeben ab 12 Jahren gemäß § 14 JuSchG


Diese Spiele sind bereits deutlich kampfbetonter. Die Spielszenarien sind in einem historischen, futuristischen oder märchenhaft-mystischen Kontext angesiedelt, so dass sie ausreichend Distanzierungsmöglichkeiten für den Spieler bieten. Unter diese Altersfreigabe fallen Arcade-, Strategie und Rollenspiele sowie bereits einige militärische Simulationen.
12- bis 15-Jährigen wird die Fähigkeit zu distanzierter Wahrnehmung und zur Unterscheidung zwischen Spielwelt und Wirklichkeit in höherem Maße zugetraut als jüngeren Kindern. Sie verfügen zunehmend über vielfältige und komplexe mediale Erfahrungen und verkraften länger anhaltende Spannung und größeren Handlungsdruck bei der Erfüllung von Spielaufgaben.


Freigegeben ab 16 Jahren gemäß § 14 JuSchG.

Spiele mit einer Altersfreigabe ab 16 Jahren zeigen auch Gewalthandlungen, so dass ganz klar auch Erwachsene zur Käuferschicht gehören. Häufig handeln die Spiele von bewaffneten Kämpfen mit einer Rahmenhandlung (Story) und militärischen Missionen. Zu den Genres zählen Action Adventures, militärische Strategiespiele und Shooter.
16- bis 17-Jährige verfügen bereits über vielfältige und systematische mediale Erfahrungen, über Kenntnisse der Medienproduktion und verkraften länger anhaltende Spannung und höheren Handlungsdruck bei der Erfüllung von Spielaufgaben, ohne in ihrer Persönlichkeitsentwicklung beeinträchtigt zu werden. Zwar enthalten Spiele mit diesem Kennzeichen auch kampfbetonte und gewalthaltige Inhalte, doch vermitteln weder die Spielhandlung noch die Spielmöglichkeiten sozial schädigende Botschaften oder Vorbilder. Auseinandersetzungen und Kämpfe bleiben für diese Altersgruppe als Spiel erkennbar. Der Spielerfolg erfordert maßgeblich strategisches und taktisches Denken sowie meistens die Fähigkeit zum Teamplay. Spiele mit diesem Kennzeichen versetzen 16- bis 17-Jährige zwar zeitweise deutlich in Anspannung, doch gewaltlose Spielanteile und unrealistisch wirkende Spielelemente ermöglichen Abstand zum Spielgeschehen, so dass die Entwicklung der Jugendlichen nicht nachhaltig beeinträchtigt wird.

Keine Jugendfreigabe gemäß § 14 JuSchG

Da diese Spiele nahezu ausschließlich gewalthaltige Spielkonzepte thematisieren und häufig eine düstere und bedrohliche Atmosphäre erzeugen, sind sie ausschließlich für Erwachsene. Zu den Genres gehören Ego-Shooter, Action-Adventures und Open-World-Games. Hintergrund der jeweiligen Story sind beispielsweise kriegerische Auseinandersetzungen oder brutale Kämpfe zwischen rivalisierenden Gangs.
Es handelt sich um Spiele, die für Minderjährige generell nicht freigegeben werden, weil sie jugendbeeinträchtigend sind. Vor der Wucht der Bilder und der gewalthaltigen Konzepte sowie der eventuellen Identifikation mit Spielfiguren, deren Handeln ethisch-moralischen Anforderungen zuwiderlaufen kann, sollen Minderjährige geschützt werden. Die hohe atmosphärische Dichte und Glaubwürdigkeit des Spielgeschehens lässt eine Distanzierung zum Spielgeschehen nur schwer zu. Spielangebot und -umsetzung verlangen einen Grad an sozialer Reife und Distanz, der bei 16- bis 17-Jährigen nicht generell vorausgesetzt werden kann. Die Kennzeichnung „Keine Jugendfreigabe“ schließt jedoch aus,

Kein Geprüfte USK Altersbeschränkung

   Es Handel sich um Alte Video Spiele Die Keine von oben genante Beschrankungen

    vekauf nur ab 18 






Mehr Info Über AlterBeschrankung Finden sie unter Internetadresse www.usk.de

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